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Aktuelle Corona-Regeln

Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 2. April 2022 verlängert, die Maßnahmen sind seit dem 18. März 2022 in Kraft.
Nach § 19 der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist die Öffnung der Museen, Schlösser, Galerien und Gedenkstätten zulässig, wenn

  • in Innenräumen Personen einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, tagesaktuell getestet) erbringen können
  • und ein Abstands- und Hygienekonzept erstellt und umgesetzt wird.
  • Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten grundsätzlich.

    Eine Pflicht zur Kontaktdatenverfolgung besteht nicht.

Besondere Regeln gelten für Kinder bis zur Einschulung, ungeimpften Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Mehr Informationen und den Link zu den zugehörigen Verordnungen bekommen Sie beim Hessischen Museumsverband.

Öffnung für Gruppen

Für die  Öffentlichkeit haben wir nach wie vor nicht geöffnet, da wir aufgrund der engen Räumlichkeiten  in Liebigs denkmalgeschützten Labor keine  Abstände gewährleisten können. Sie  können aber gerne mit einer Gruppe eine Führung oder eine Experimentalvorlesung buchen. Bitte schreiben Sie uns per E-Mail an (info@liebig-museum.de), da wir telefonisch nicht erreichbar sind.
 
Bitte bleiben Sie gesund und uns gewogen, Ihr Team vom Liebig-Museum