§ 1 Name
Der Verein führt den Namen „Justus Liebig-Gesellschaft zu Gießen e. V.“. Er hat seinen Sitz in Gießen. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gießen eingetragen
§ 2 Aufgaben
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
The board decides on the exclusion.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind:
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand. Es ist ein Protokoll anzufertigen, das die Beschlüsse wiedergibt und von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 8 Vorstand
§ 9 Beirat
Der Beirat berät den Vorstand. Dem Beirat gehören als ständige Mitglieder an:
Außerdem kann der Vorstand bis zu drei weitere Personen für die Dauer von zwei Jahren in den Beirat berufen.
§ 10 Beschlüsse
Beschlüsse der Vereinsorgane werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet.
§ 11 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft – nach Abzug eventuell noch vorhandener Verbindlichkeiten – an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Wissenschaft und Kultur.
Eingetragen beim Registergericht Gießen (VR 749, Fall 3) am 17.07.2014